Firmung
Die Firmung ist die Besiegelung der Taufe. Dieses bedingungslose Ja Gottes, das ich in der Taufe erfahren durfte, wird hier bekräftigt und bestätigt. So ist die Firmung Ermutigung: Ich kann das Leben bewältigen, weil Gott mit mir ist und mir dazu seine Kraft gibt. Auch ich bestätige mit der Firmung mein Ja zu Gott. (siehe Firmung | Bistum Regensburg (bistum-regensburg.de), abgerufen am 10.11.2022)
Der Festgottesdienst findet alle zwei Jahre einmal in der kath. Pfarrkirche St. Peter und Paul in Mantel, das andere Mal in der Pfarrkirche St. Dionysius in Neunkirchen statt.
Wer kann Firmpate oder Firmpatin sein?
Der Firmpate/die Firmpatin
– muss katholisch sein
– darf nicht aus der Kirche ausgetreten sein
– muss gefirmt und mindestens 16 Jahre alt sein.
Zur Übernahme des Patenamtes benötigen Sie eine Taufbescheinigung im Original. Sie bestätigt, dass Sie der katholischen Kirche angehören und kann im Pfarrbüro der Wohnortpfarrei beantragt werden.
Eltern können keine Firmpatenschaft beim eigenen Kind übernehmen.
Am 28. Juni 2023 fand die letzte Firmung in der Pfarrkirche St. Dionysius Neunkirchen statt. Weihbischof Reinhard Pappenberger spendete das hl. Sakrament der Firmung.
Die nächste Firmung findet in unserer Pfarreiengemeinschaft im Jahr 2025 statt. Gefirmt werden alle katholischen Schülerinnen und Schüler, die dann die 5. und 6. Jahrgangsstufe besuchen.